Pendlerpauschale: Eine gerechte Lösung muss zügig her

Erklärung der Kreisvorsitzenden

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, erklärt Regina Kamphoff, Kreisvorsitzende der Partei DIE LINKE. Kreisverband Viersen:

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, erklärt Regina Kamphoff, Kreisvorsitzende der Partei DIE LINKE. Kreisverband Viersen:

 

Das Urteil betrifft gerade in unserem ländlich geprägten Kreis viele Menschen, die nun aufatmen können. Doch zahlreiche Berufspendler arbeiten für so einen geringen Lohn, dass sie die Pauschale nicht geltend machen können, weil sie gar keine Steuern zahlen. Deshalb muss als nächster Schritt zügig eine gerechte Regelung gefunden werden, eine Auszahlungregelung für alle Berufspendler muss her.

Dazu gehört auch die Einbeziehung von Nutzern öffentlicher Vekehrsmittel und von Radfahrern. Zu Recht hat Karlsruhe der Regierung wieder einmal ein schlechtes Zeugnis ausgestellt: Es ist nicht einzusehen, dass Bürgerinnen und Bürger jede Arbeit zu jedem noch so geringen Lohn an jedem Ort annehmen müssen, und ihnen dafür noch die Pendlerpauschale gekürzt wird.