Kreisverband DIE LINKE. Viersen zum Bürgerentscheid in Niederkrüchten

Christoph Saßen, Kreissprecher DIE LINKE. Viersen

Zum Ergebnis des am Sonntag, 29.11.15 durchgeführten Bürgerentscheids in Niederkrüchten erklärt Christoph Saßen, Kreissprecher DIE LINKE. Viersen: „DIE LINKE im Kreis Viersen wird auch in Zukunft Bürgerentscheide in Städten und Gemeinden des Kreises Viersen unterstützen und sich dafür einsetzen, das die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme zu aktuellen Geschehnissen innerhalb ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben können. Aufgrund der in der Gemeindeordnung NRW festgeschriebenen Regelungen (1) haben die Initiatoren des Bürgerentscheides nicht die festgelegte Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Bürger/innen der Gemeinde erhalten und damit ist rein formal das Ergebnis dieses Bürgerentscheides nicht gültig. Dennoch liegt ein Votum der Bürgerinnen und Bürger vor, das es ebenfalls zu akzeptieren gilt. Das der Bürgerentscheid formal als ungültig gilt bedeutet für uns, das die Regelungen der Gemeindeordnung, die abhängig von der Größe einer Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Hürden verlangt, verändert werden müssen. Wir rufen den Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen dazu auf, hier endlich aktiv zu werden. Daher unterstützen wir die Forderung von Mehr Demokratie e.V. (2) das Quorum für Bürgerentscheide abzuschaffen!“

 

Thomas Niggemeyer, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. Fraktion im Rat der Gemeinde Niederkrüchten ergänzt dazu: „52,5 Prozent der Niederkrüchtener Bürgerinnen und Bürger haben sich bei der zur Abstimmung stehenden Frage für einen Supermarkt-Bau am Standort Heineland ausgesprochen. Trotz dieses Votums feiern die Anhänger des zweiten infrage kommenden Standortes an der Mönchengladbacher Straße dieses Ergebnis als Erfolg. Aus unserer Sicht ist dies nicht nachvollziehbar, da ein ungültiges Ergebnis des Bürgerentscheids trotz einer Mehrheit nicht gleichzeitig eine Zustimmung für einen anderen Standort bedeutet. Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt und uns dafür engagiert, dass die Bürgerinnen und Bürger hier entscheiden sollen. Dies ist geschehen und auch wenn das Ergebnis formal als ungültig gilt, so gibt es eine Mehrheit, die sich für das Heineland als zukünftigen Standort für den Supermarkt ausgesprochen hat. Dies werden wir auch in der weiteren Diskussion und Beschlussfassung bei diesem Thema im Hinterkopf be- und uns entsprechend verhalten.“

  

  

(1)  §26 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063#det335308

(2)  Mehr Demokratie e.V. – Pressemitteilung 46/15

http://nrw.mehr-demokratie.de/7106.html?&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7234&tx_ttnews%5Btt_news%5D=16740&cHash=f0617c978c798300470aad1609e75e61