DIE LINKE. Viersen zur Entscheidung des OVG Münster zur Landratswahl

Oliver Tschallener

Wir sind natürlich mehr als Enttäuscht von der Entscheidung des OVG Münster, die aus unserer Sicht zugleich demokratietheoretisch bedenklich, sowie rechtspolitisch fragwürdig ist.

Das OVG gibt uns weiterhin recht, indem es die Anzeige, finanziert aus Steuergeldern, als deutlichen Wahlfehler, d.h. unzulässige Wahlbeeinflussung einstuft.

In der Pressemitteilung des OVG Münster heißt es dazu konkret: „In der heißen Phase des Wahlkampfes ist äußerste Zurückhaltung geboten und auf jegliche, amtliche Öffentlichkeitsarbeit in Form sogenannter Arbeits-, Leistungs- und Erfolgsberichte zu verzichten.“

Gleichwohl glaubt das Gericht nicht, dass die zweitplatzierte Kandidatin der SPD den Stimmanteil aufgeholt hätte.

Schließt dies aber auch nicht aus.

Hier wurde also ein Urteil gefällt, welches auf eine offensichtlich hochspekulative Überlegung aufgebaut ist.

 

Ein Blick in die Zukunft

Nimmt man dieses OVG Urteil in Zukunft zur Hand, ist es quasi ausgeschlossen, dass bei Personenwahlen auch grobe und massive Wahlfehler, sowie massive Unregelmäßigkeiten gerichtlich angefochten werden können.

Geschieht in Zukunft ein amtlicher Wahlfehler bei einem starken Kandidaten, kommt eine erfolgreiche Anfechtung nicht mehr in Betracht, da sich nicht belegen lässt, dass der benachteiligte Gegenkandidat bei einer Stichwahl eventuell gewonnen hätte.

Dem OVG ist es also mit dem Urteil gelungen, Städten, Gemeinden und Kreise, beziehungsweise deren Verwaltung freie Hand zu lassen, ohne eine Konsequenz zu fürchten, wenn der Kandidat möglicherweise stark genug ist.

Es darf also die Frage gestellt werden, was bei zukünftigen Wahlen noch passieren muss, damit ein Wahlfehler Konsequenzen hat.
Der 17.01.2023 war kein guter Tag für demokratische Wahlen in Nordrhein-Westfalen!

 

Die Partei DIE LINKE wird nach Übersendung, Überprüfung und Diskussion des Urteils entscheiden, wie es weitergeht.

 

Für Rückfragen können Sie mich per Email oder unter der Rufnummer 0151-42549210 erreichen.

 

Für den Kreisverband DIE LINKE. Viersen

Oliver Tschallener
(Kreissprecher)