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Erklärung von Britta Pietsch

4. Februar 2010

Erklärung von Britta Pietsch

Hartz IV-Sätze sind verfassungswidrig - Kosten nicht auf Kommunen abwälzen

Christoph Sassen

Die Regelsätze müssen jetzt transparent nach dem tatsächlichen Bedarf auf ein menschenwürdiges Existenzminimum überprüft, statt wie bisher „Pi mal Daumen geschätzt werden. Das gilt vor allem für die Regelsätze für Kinder, die bisher einfach in Anteilen der Sätze für Erwachsene festgelegt wurden.

„Hartz-IV ist Armut per Gesetz, dass hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. HartzIV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und verletzt den gesellschaftlichen Konsens.“ So Christoph Sassen, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Rat der Stadt Viersen.

Das höchste deutsche Gericht hat in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen.

Die notwendigen Erhöhungen dürfen allerdings nicht wieder zu Lasten der finanziell ausgebluteten Kommunen abgewälzt werden.   DIE LINKE fordert eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung, flankiert mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro.