25. Juli 2009 Bericht des Pressesprechers

Panische Angst vor dem Wahlantritt DER LINKEN

Dazu erklärt Christian Stadter, Pressesprecher des Kreisverbandes DIE LINKE. Viersen: „Was wir hier erlebt haben, ist für mich glatter Rechtsbruch. Wenn der Kreiswahlleiter mit schriftlichen Anschuldigungen arbeitet, die er DER LINKEN und dem Ausschuss vorenthält, ist das aktive Förderung anonymer Denunziation. Und wie sollen wir zu einem Schreiben argumentieren, dessen Inhalt uns im einzelnen gar nicht bekannt ist?

Zweitens gab er im Ausschuss seine Rechtsauffassung bekannt, bevor die Vertreterin DER LINKEN überhaupt die Gelegenheit zu einer Stellungnahme hatte. Schon dieser Auftritt eines Herrn, der es nicht einmal für nötig hielt, sich zu Beginn der Sitzung namentlich vorzustellen, spricht rechtsstaatlichen Prinzipien Hohn. Hier war die Vorverurteilung beschlossene Sache, an einer solchen Rechtsauffassung hätte Herr Honecker seine helle Freude gehabt.“

Konkret beanstandete der Kreiswahlleiter, dass die Wahlzettel bei DER LINKEN zwar vorgedruckt, die Namen der Kandidaten jedoch handschriftlich einzutragen waren. Als die Vertreterin DER LINKEN, Britta Pietsch ihn darauf hinwies, dass die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen genau dieses Verfahren in einer Handreichung als ausdrücklich zulässig bezeichnet (Handreichung zur Kandidatenaufstellung in den Städten, Gemeinden, Kreisen und Stadtbezirken sowie für die Direktwahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte, dort S. 25, nachzulesen unter www.kpv-nrw.de , wurde der Kreiswahlleiter sehr nervös und unterbrach sofort die Sitzung. Um ihr Gesicht jedoch nicht zu verlieren, zogen CDU, FDP- und Grünen-Vertreter die Provinzposse dann doch ohne Rücksicht auf Verluste durch und stimmten für die vom Kreiswahlleiter bereits vorbereitete Beschlussvorlage.

Auffällig war das mehrheitlich sehr zögerliche Handheben der Ausschussmitglieder, wohl ein Zeichen dafür, dass sich einige mit der Vorgabe des Kreiswahlleiters nicht wohl fühlten.

Die drei SPD-Vertreter zogen jedoch nicht mit und enthielten sich der Stimme.

Angeblich hatte der Kreiswahlleiter seine Beschlussfassung mit der Bezirksregierung und der Landeswahlleitung ausführlich rechtlich geprüft, doch verweigerte er der Vertreterin DER LINKEN irgendetwas Schriftliches zur angeblich klaren Rechtslage.

 Dazu Christian Stadter wörtlich: „DIE LINKE. Viersen wird nicht nur alle Rechtsmittel gegen diese willkürliche Beschlussfassung ausschöpfen, sondern flächendeckend in den Kreisen Nordrhein-Westfalens Einspruch gegen die Zulassung der CDU zu den Kommunalwahlen veranlassen, denn diese dürfte sich ja vermutlich an den eigenen Leitfaden zur Wahldurchführung gehalten haben. Selten dürften CDU und FDP in NRW ein solches Eigentor geschossen haben.“